Per 1. Januar 2022 wird der pauschale Privatanteil von monatlichen 0.8 auf 0.9 Prozent erhöht. Im Unterschied zur bisherigen Praxis sind die unentgeltlichen Arbeitswegkosten im Privatanteil von 10.8 Prozent bereits berücksichtigt.
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Für viele Startups stellt sich anfänglich die Frage nach der Rechtsform. Beliebte Formen aufgrund ihrer Haftungslimitierung sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung («GmbH») sowie die Aktiengesellschaft («AG»). Während die AG ein hohes Startkapital erfordert, ist die GmbH mit tieferem Startkapital auf den ersten Blick oftmals die geeigneter Option, um ein Startup zu lancieren.
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Wird eine Gesellschaft mit mehr Fremdkapital finanziert als allgemein üblich, kann verdecktes Eigenkapital vorliegen. Werden darauf Zinsen gezahlt, so führt dies nicht nur zu einer Gewinnaufrechnung bei der Gesellschaft, sondern auch zur Qualifikation als geldwerte Leistung von der Gesellschaft an den Aktionär. Ist der Empfänger im Ausland steuerpflichtig, kann die Verrechnungssteuer zu ungewünschten steuerlichen Komplikationen führen.
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