Per 1. Januar 2022 wird der pauschale Privatanteil von monatlichen 0.8 auf 0.9 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass auf den Anschaffungswert eines Geschäftsfahrzeugs jährlich 10.8 Prozent Privatanteil berechnet werden, anstelle von 9.6 Prozent wie bis anhin. Sollte der Kaufpreis weniger als CHF 16'667 (vorher CHF 18'750) betragen, so ist der Privatanteil mit mindestens CHF 150 pro Monat bzw. CHF 1'800 pro Jahr zu berücksichtigen.
Im Unterschied zur bisherigen Praxis sind die unentgeltlichen Arbeitswegkosten im Privatanteil von 10.8 Prozent bereits berücksichtigt. Es ist weiterhin möglich, die effektiven Fahrtkosten abzuziehen, wobei dann allerdings ein Fahrtenkontrollheft für die Steuererklärung als Nachweis mitzuliefern ist.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Für Arbeitgebende mit Aussendienst-Mitarbeitenden bedeutet die Praxisänderung primär eine administrative Vereinfachung bei der Handhabung von auch privat genutzten Geschäftsfahrzeugen. So müssen beispielsweise die Arbeitgeber künftig auf den Lohnausweisen der Arbeitnehmenden keine Angaben zum Anteil des Aussendienstes mehr machen. Kostenmässig wirkt sich die Erhöhung des Privatanteils auf die Arbeitgebenden aus, indem sich ihre Sozialversicherungs- und MWST-Abgaben minim erhöhen.
Auswirkungen für Arbeitnehmende
Für Arbeitnehmende wirkt sich die Erhöhung des Privatanteils zum einen auf das steuerbare Einkommen aus, zum anderen bewirkt sie höhere Sozialversicherungsabgaben. Da der höhere Privatanteil nun den unentgeltlichen Arbeitsweg abdeckt, entfallen neu die FABI-Aufrechnungen in der Steuererklärung. Zur Erinnerung bzgl. FABI-Aufrechnungen: In der Vergangenheit wurden die Pendlerkosten mit dem Geschäftsauto, welche die Obergrenze von CHF 3'000 überschritten haben, in der privaten Steuererklärung als Einkommen aufgerechnet.