7 Praxisrelevante Anpassungen im neuen Aktienrecht
Am 1. Januar 2023 treten mit dem neuen Aktienrecht zahlreiche Neuerungen in Kraft. Die Hauptziele der Revision sind unter anderem eine verbesserte Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, flexiblere Kapitalvorschriften sowie die Modernisierung der Generalversammlung («GV»).
Zusammenfassend soll insbesondere auf die erhöhten Verantwortlichkeiten der Verwaltungsräte (inklusive erhöhten Haftungsrisiken) in Sachen Überschuldung, hälftigem Kapitalverlust sowie Zahlungsfähigkeit aufmerksam gemacht werden.
Zudem sollten Gesellschaften generell prüfen, ob eine Statutenänderung notwendig wird.
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