Das COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der COVID-19 Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0,0 Prozent für Kredite unter CHF 500'000 beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über CHF 500'000. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassungen der Zinssätze zur Folge.
Bei der Festlegung der Zinssätze für die COVID-19 Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Dieser beträgt neu 1,75%. Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinsen für COVID-19 zu erhöhen: auf Krediten bis CHF 500'000 wird ab dem 1. April 2023 ein Zins von 1,5% fällig, auf Krediten über CHF 500'000 ein solcher von 2 Prozent.
Nicht nur wegen der höheren Zinsen, empfehlen wir die COVID-19 Kredite so rasch wie möglich zurückzubezahlen, um so unternehmerischen Freiheiten wie, Möglichkeit zur Gewinnausschüttung oder Finanzierung von Gruppengesellschaften, zurückzuerhalten.