Einkäufe in die Säule 3a ab 01.01.2025

Der Bundesrat setzt die Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Das Ziel der Motion war es, die Möglichkeit zu schaffen, verpasste Einzahlungen nachzuholen und somit die private Selbstvorsorge zu stärken.

Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge, welche grundsätzlich erst bei der Pensionierung bezogen werden kann. Die Einzahlung in die Säule 3a kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und auch das bereits angehäufte Guthaben unterliegt weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Aktuell wird die Kapitalleistung bei Bezug einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Voraussichtlich Ende Januar 2025 wird jedoch die künftige steuerliche Behandlung der Kapitalbezüge aus Einkäufen mit der Vernehmlassungsvorlage «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» vom Bundesrat präsentiert.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt Folgendes:

  • Ein Einkauf der letzten 10 Jahre ist möglich, wenn man in den entsprechenden Jahren (Jahr es Einkaufes und Jahr für welches nachträglich einbezahlt wird) zur Einzahlung berechtigt ist/war (AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz).
  • Der maximale Einkauf ist die Differenz zwischen dem damaligen Maximalbetrag und dem tatsächlich einbezahlten Betrag.
  • Der ordentliche Jahresbeitrag muss im betreffenden Jahr (Stand 2025 CHF 7'258.00) vollständig einbezahlt werden.
  • Der Einkauf ist limitiert auf den kleinen Beitrag (Stand 2025 CHF 7'258.00). Das heisst, Arbeitnehmer mit einer zweiten Säule können pro Jahr maximal das Zweifache des kleinen Beitrages einzahlen, Erwerbstätige ohne zweite Säule maximal den kleinen Beitrag, nachdem sie den grossen Beitrag (Stand 2025 20% des Erwerbseinkommen max. CHF 36'288.00) einbezahlt haben.
  • Ein Einkauf ist erst rückwirkend für das Jahr 2025 möglich, das heisst erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025.

Der Einkauf sowie der aktuelle Jahresbeitrag sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Konkrete Rechenbeispiele für den Kanton Zürich

Die Beispiele sind bei einem gleichbleibenden Vermögen von CHF 200'000.00 für eine alleinstehende Person mit römisch-katholischer Kirchensteuer gerechnet. Ein Einkauf von CHF 7'258.00 hat folgende Auswirkung auf den Steuerbetrag:

Fazit

Ein Einkauf in die Säule 3a ist zum Ausgleich von Lebenssituationen, in welchen die finanziellen Möglichkeiten fehlen (z.B. Studium, Start Selbständigkeit, Familienzeit, usw.) sinnvoll. Der Einkauf kann jedoch auch zur Steuerersparnis genutzt werden, wenn es in einem Jahr bereits hohe Abzüge durch beispielsweise Liegenschaftsunterhaltskosten oder Weiterbildungskosten gibt, womit der Grenzsteuersatz in der Progression gesenkt werden kann.

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