Der Bundesrat setzt die Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Das Ziel der Motion war es, die Möglichkeit zu schaffen, verpasste Einzahlungen nachzuholen und somit die private Selbstvorsorge zu stärken.
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge, welche grundsätzlich erst bei der Pensionierung bezogen werden kann. Die Einzahlung in die Säule 3a kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und auch das bereits angehäufte Guthaben unterliegt weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Aktuell wird die Kapitalleistung bei Bezug einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Voraussichtlich Ende Januar 2025 wird jedoch die künftige steuerliche Behandlung der Kapitalbezüge aus Einkäufen mit der Vernehmlassungsvorlage «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» vom Bundesrat präsentiert.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt Folgendes:
Der Einkauf sowie der aktuelle Jahresbeitrag sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Konkrete Rechenbeispiele für den Kanton Zürich
Die Beispiele sind bei einem gleichbleibenden Vermögen von CHF 200'000.00 für eine alleinstehende Person mit römisch-katholischer Kirchensteuer gerechnet. Ein Einkauf von CHF 7'258.00 hat folgende Auswirkung auf den Steuerbetrag:
Fazit
Ein Einkauf in die Säule 3a ist zum Ausgleich von Lebenssituationen, in welchen die finanziellen Möglichkeiten fehlen (z.B. Studium, Start Selbständigkeit, Familienzeit, usw.) sinnvoll. Der Einkauf kann jedoch auch zur Steuerersparnis genutzt werden, wenn es in einem Jahr bereits hohe Abzüge durch beispielsweise Liegenschaftsunterhaltskosten oder Weiterbildungskosten gibt, womit der Grenzsteuersatz in der Progression gesenkt werden kann.
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