Online-Versandhandelsplattformen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen zur Mehrwertsteuer (MWST) für Online-Versandhandelsplattformen. Ziel dieser Reform ist es, die Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen und ausländischen Anbietern zu beseitigen.
Neu wird die MWST-Pflicht nicht mehr allein auf den Verkäufer, sondern direkt auf die Plattformbetreiber übertragen, sofern diese den Verkauf an Schweizer Konsumenten vermitteln. Das betrifft beispielsweise Marktplätze wie Amazon, eBay oder Temu, kann aber auch auf kleinere Plattformen zutreffen, wie bspw. Portale für den Direktverkauf von Landwirtschaftsprodukten oder Kurierdienste sofern sie die in der Schweiz geltende Umsatzschwelle überschreiten.
Konkret bedeutet dies: Die Plattform gilt nun als Leistungserbringerin und ist somit steuerpflichtig für den gesamten Umsatz, der über sie generiert wird – auch wenn die Ware vom Ausland direkt an den Kunden versendet wird. Die Plattform muss die MWST in der Schweiz abführen, unabhängig davon, ob der Verkäufer selbst in der Schweiz ansässig ist oder nicht.
Für Konsumentinnen und Konsumenten dürfte sich die Umstellung vor allem in mehr Preistransparenz und weniger unangenehmen Überraschungen bei der Paketzustellung niederschlagen, da die MWST bereits beim Kauf eingerechnet wird. Für die Plattformbetreiber hingegen steigen Aufwand und Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf die korrekte Deklaration, Abrechnung und Kontrolle der Verkäufe.
Auch kleinere Händler, die bisher MWST-frei liefern konnten, werden indirekt von der Regelung betroffen sein, da sie über Plattformen verkauft haben, die nun steuerpflichtig sind.
Unternehmen, die über Online-Plattformen in die Schweiz verkaufen oder selbst eine solche Plattform betreiben, sollten die neuen Anforderungen genau prüfen und gegebenenfalls ihre Prozesse anpassen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet im kürzlich dazu erschienen Branchen Info 27 weitergehende Informationen und Hilfestellungen
Fazit
Haben Sie Grund zur Annahme, dass Ihr Unternehmen von den Änderungen im Bereich Online-Versandhandelsplattformen betroffen sein könnte, und möchten Sie mehr darüber erfahren, sprechen Sie Ihren Treuhänder oder Steuerberater aktiv darauf an.
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