Insbesondere im Startup-Umfeld sind Finanzierungsmodelle wie Wandelanleihen oder Gesellschafterdarlehen gängig. Solche Finanzierungen können die Bilanz jedoch stark belasten und zu einer formellen Überschuldung führen. Ein rechtssicher ausgestalteter Rangrücktritt gemäss Art. 725b Abs. 4 Ziff. 1 OR bietet in solchen Fällen wertvollen Handlungsspielraum.
Was ist ein Rangrücktritt – und wann ist er sinnvoll?
Der Rangrücktritt ist eine vertragliche Vereinbarung, in der ein Gläubiger erklärt, seine Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurückzustellen und sie nur dann einzufordern, wenn dadurch keine Überschuldung entsteht. Er ist ein Vertrag zugunsten Dritter (Art. 112 OR) und hat zwei Hauptziele:
Spezialfall: Wandelanleihen
Wandelanleihen gelten bis zur Umwandlung als Fremdkapital. Trotz ihres potenziell eigenkapitalähnlichen Charakters belasten sie somit die Bilanz und können bei jungen Unternehmen zur Überschuldung führen. Ein gezielter Rangrücktritt auf Wandelanleihen ermöglicht:
Aufhebung eines Rangrücktritts – nur unter klaren Voraussetzungen
Ein Rangrücktritt ist zeitlich unbefristet abzuschliessen. Die Aufhebung ist nicht automatisch möglich, sondern erfordert strikte Nachweise:
Die Formulierung des Rangrücktritts muss also auch auf diese Prüfungsanforderungen abgestimmt sein. Der Rücktritt kann erst dann vertraglich aufgehoben werden, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die Formulierung des Rangrücktritts muss also auch auf diese Prüfungsanforderungen abgestimmt sein. Der Rücktritt kann erst dann vertraglich aufgehoben werden, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
Wichtige Hinweise aus der Praxis
Fazit für Gründer und Investoren
Ein korrekt gestalteter Rangrücktritt schafft Sicherheit für alle Beteiligten – insbesondere in der heiklen Phase zwischen Seed-Finanzierung und Marktdurchbruch. Für Investoren in Form von Wandelanleihen bietet er eine strategische Möglichkeit, das Startup zu unterstützen, ohne auf Rückzahlungsansprüche zu verzichten – jedoch unter klaren rechtlichen Bedingungen.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung, Reduktion und Aufhebung von Rangrücktritten.
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