Die Hauptziele der soeben abgeschlossenen Aktienrechtsrevision sind unter anderem eine verbesserte Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, flexiblere Kapitalvorschriften sowie die Modernisierung der Generalversammlung. Hier finden Sie 7 ausgewählte, für KMU’s praxisrelevante Neuerungen, welche voraussichtlich per 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.
Das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende neue Aktienrecht hat auch steuerliche Auswirkungen. In unserem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen. So wird mit dem Kapitalband nicht bei jedem Schritt, sondern am Ende die Emissionsabgabe und Kapitaleinlagereserve abgerechnet. Weiter führt die neu geschaffene Möglichkeit, das Aktienkapital auch in Fremdwährung zu führen, endlich zu einer konsequenten Umsetzung des Massgeblichkeitsprinzips.
Auch im Bereich der Kurzarbeitsentschädigungen und Sozialversicherungen gibt’s Aktualitäten, die noch im 2022 zu beachten sind bzw. per 1.1.2023 in Kraft treten.
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