Die neue Regelung im MWST-Gesetz zur Plattformbesteuerung nimmt die Betreiber von elektronischen Plattformen in die Pflicht die MWST abzuführen und stellt dabei nicht mehr auf den eigentlichen Verkäufer des Produktes ab. Damit wird sichergestellt, dass auch Verkäufe mit geringem Wert pro Produkt von ausländischen Anbietern der MWST unterliegen und so keine ungewollten Wettbewerbsvorteile für ausländische Anbieter entstehen.