Online-Versandhandelsplattformen

Die neue Regelung im MWST-Gesetz zur Plattformbesteuerung nimmt die Betreiber von elektronischen Plattformen in die Pflicht die MWST abzuführen und stellt dabei nicht mehr auf den eigentlichen Verkäufer des Produktes ab. Damit wird sichergestellt, dass auch Verkäufe mit geringem Wert pro Produkt von ausländischen Anbietern der MWST unterliegen und so keine ungewollten Wettbewerbsvorteile für ausländische Anbieter entstehen.

Rangrücktritt bei Entstehung, Wirkung, Auflösung

Wandelanleihen und Gesellschafterdarlehen sind im Startup-Umfeld weit verbreitet – doch sie bergen das Risiko der formellen Überschuldung. Der Rangrücktritt nach Art. 725b Abs. 4 Ziff. 1 OR bietet hier einen wirksamen Ausweg. Was genau hinter dieser vertraglichen Klausel steckt, wann sie sinnvoll ist – und warum ihre Aufhebung klare Prüfungsstandards erfordert – erklärt dieser Beitrag kompakt und praxisnah.

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