Neu sind Abrechnungen der MWST als auch diverse Anträge im Zusammenhang mit der Abrechnungspflicht nur noch elektronisch möglich. Weiter besteht für kleinere Unternehmen mit weniger als CHF 5 Mio. Umsatz die Möglichkeit, nur noch einmal jährlich abzurechnen. Für Online-Versandhandelsplattformen und Reisebüros gibt es zahlreiche Änderungen, die aber auf diese Branchen beschränkt sind. Die Anpassungen der Ortsdefinitionen und Ausnahmen nach Art. 21 Abs. 2 MWST vereinfachen Spezialfälle in bestimmten Branchen und Tätigkeiten wie bspw. der Bildung, Kultur und dem Gesundheitswesen.